Leinenzugzeichen
(Anhang 5 der GUV-R 2101)
für die Verständigung zwischen Taucher und Signalmann und umgekehrt
X bedeutet: ein Leinenzug
- bedeutet: Pause
| Zeichen
| Vom Taucher
| Vom Signalmann
|
| X
| -NOTSIGNAL-
Ich bin in Not!
| -NOTSIGNAL-
Sofort austauchen!
|
| XX
XXX
XXXX
| -
-
ich tauche aus
| Nach links!
Nach rechts!
Austauchen!
|
| XXXXX
| Alles in Ordnung!
| Alles in Ordnung?
|
Grundsätze zur Verwendung von Leinenzugzeichen:
- Alle gegebenen Signale sind durch Wiederholung vom Empfänger zu bestätigen.
- Der Taucher muss alle Signale befolgen, die ihm der Signalmann gibt.
- Es können zusätzliche Zeichen abgesprochen werden.
- Die Leinenzugzeichen werden aus Sicht des Signalmanns gegeben!
- Bei Suchverfahren hat der Taucher für das Straffhalten der Signalleine zu sorgen.
In der praktischen Anwendung insbesondere bei Suchaufgaben und UW-Arbeiten kann es erforderlich werden, dass zusätzliche Leinenzugzeichen zwischen Taucher und Signalmann verabredet werden!
Aus diesem Grund können diese Signale nur als Beispiel dienen.
Aber keinesfalls sollten vorgegebene Leinenzugzeichen eine neue Bedeutung bekommen!
Beispiele für verabredete, zusätzlich zur GUV-R 2101, mögliche Leinenzugzeichen!
| Zeichen
| Vom Taucher
| Vom Signalmann
|
| XX-X
XX-XX
XX-XXX
XXX-XXX
| -
-
-
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|